2. Die Einfuhr von Hunden ist doch sicher illegal

Die Frage wird und ganz häufig gestellt, besonders wenn es um die Einreise per Flugzeug mit so genannten „Flugpaten“ geht.
Warum Flugpaten? (Flugpaten)

Weil die Charterflieger deutlich billigere Tarife für die Tierbeförderung haben (zwischen 25 und 40 Euro pro Hund) als die Linienflieger (hier geht es nach kg, zwischen 2,5 und 8 Euro/kg).
Die Charterflieger transportieren jedoch nur Tiere, die von einem Fluggast begleitet werden, es ist nicht möglich, Tiere als Fracht zu schicken.
Daher reisen Tierschutz-Hunde mit Flugpaten genauso, wie die eigenen Hunde der Passagiere, die mit Frauchen und Herrchen gemeinsam Urlaub gemacht haben.

Das bedeutet auch, dass ihnen – anders als Hunde, die per Fracht reisen, der Weg über die Tierstation der Flughäfen erspart bleibt, dass bedeutet weniger Stress und kürzere Reisedauer in den Kennels.

Die gültigen Einreisebestimmungen, die die Tierschutzvereine zu beachten haben, sind seit Oktober 2004 EU-einheitlich geregelt, und werden in der

VERORDNUNG (EG) Nr. 998/2003 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 26. Mai 2003 über die Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken

geregelt.

Diese gilt für „Heimtiere, die ihre Eigentümer oder eine andere natürliche Person, die während
der Verbringung im Auftrag des Eigentümers für die Tiere verantwortlich ist, begleiten und nicht dazu bestimmt sind, Gegenstand eines Verkaufs oder einer Eigentumsübertragung zu sein.“

Der Flugpate ist in diesem Fall die Person, die im Auftrag des Eigentümers (= Tierschutzverein) für das Tier verantwortlich ist.

Die Hunde werden in Deutschland von den Tierschutzvereinen weder verkauft, noch wir das Eigentum an ihnen übertragen – denn die Schutzverträge sehen lediglich einen Besitzerwechsel, nicht jedoch einen Eigentumsübertrag vor – so bleibt jedes Tier, das mittels eines (entsprechenden) Schutzvertrages vermittelt wird, stets im Eigentum des vermittelnden Tierschutzvereines.

Die Anzahl der Tiere, die pro Person reisen dürfen ist auf 5 begrenzt.

Weitere ist festgelegt, dass „ein Ausweis für sie mitgeführt werden [muss], der von einem von der zuständigen Behörde dazu ermächtigten Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass im
Einklang mit den Empfehlungen des Herstellungslabors eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres — gegebenenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut — mit einem inaktivierten Impfstoff mit einem Wirkungsgrad von mindestens einer internationalen Antigeneinheit (WHONorm)
vorgenommen wurde.“

Das heißt übersetzt: das Tier muss ein EU-Heimtierausweis haben, der – wenn das Tier aus Spanien kommt, von einem spanischen Tierarzt, der die entsprechende Zulassung für die Ausstellung hat – ausgestellt ist, und eine gültige Tollwutimpfung (höchstens 1 Jahr alt und bei Erstimpfung mindestens 3 Monate alt) aufweisen.

Die Reise von Welpen mit Muttertier ist wie folgt geregelt: „[Ein] Tier[..], das jünger als drei Monate und nicht geimpft ist, sofern für dieses Tier ein Ausweis mitgeführt wird und es seit seiner Geburt an
dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion ausgesetzt gewesen sein können, in Kontakt gekommen zu sein, oder wenn es seine
Mutter begleitet, von der es noch abhängig ist.“

Die letzte wichtige Bestimmung ist die Kennzeichnungspflicht mit einem ISO-norm Microchip (bis 2011 Übergangsweise noch Tätowierung zugelassen).

Diese Regelungen betreffen alle Hunde und Katzen, die von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen verbracht werden.
(z.B. Spanien - Deutschland
Portugal - Deutschland
Griechenland - Deutschland
Italien - Deutschland)

Es gelten weitere Bestimmungen, für die Einreise nach England, Schweden oder Finnland, sowie bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern, auf die wir in einem anderen Kapitel ausführlich eingehen werden.

Weder die Tierschutzvereine – vorausgesetzt, die Bestimmungen zwecks Impfung / Pass / Chip werden ordnungsgemäß eingehalten – noch ein Flugpate, und auch nicht eine adoptionswillige Familie tut irgendetwas Illegales.

Wenn sie von „Beschlagnahmungen“ und „Quarantäne“ hören, dann handelt es sich um Fälle, in denen sich nicht an die vorgenannten Regeln gehalten wurde, und ganz und gar nicht um eine normale Einreise eines Tierschutz-Hundes, der „halt erwischt“ wurde!

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