2. Die Einfuhr von Hunden ist doch sicher illegal
Die Frage wird und ganz
häufig gestellt, besonders wenn es um die Einreise per Flugzeug mit so genannten
„Flugpaten“ geht.
Warum Flugpaten? (Flugpaten)
Weil die Charterflieger deutlich billigere Tarife für die Tierbeförderung haben
(zwischen 25 und 40 Euro pro Hund) als die Linienflieger (hier geht es nach kg,
zwischen 2,5 und 8 Euro/kg).
Die Charterflieger transportieren jedoch nur Tiere, die von einem Fluggast
begleitet werden, es ist nicht möglich, Tiere als Fracht zu schicken.
Daher reisen Tierschutz-Hunde mit Flugpaten genauso, wie die eigenen Hunde der
Passagiere, die mit Frauchen und Herrchen gemeinsam Urlaub gemacht haben.
Das bedeutet auch, dass ihnen – anders als Hunde, die per Fracht reisen, der Weg
über die Tierstation der Flughäfen erspart bleibt, dass bedeutet weniger Stress
und kürzere Reisedauer in den Kennels.
Die gültigen Einreisebestimmungen, die die Tierschutzvereine zu beachten haben,
sind seit Oktober 2004 EU-einheitlich geregelt, und werden in der
VERORDNUNG (EG) Nr. 998/2003 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 26. Mai 2003 über die Veterinärbedingungen für die Verbringung von
Heimtieren zu anderen als Handelszwecken
geregelt.
Diese gilt für „Heimtiere, die ihre Eigentümer oder eine andere natürliche
Person, die während
der Verbringung im Auftrag des Eigentümers für die Tiere verantwortlich ist,
begleiten und nicht dazu bestimmt sind, Gegenstand eines Verkaufs oder einer
Eigentumsübertragung zu sein.“
Der Flugpate ist in diesem Fall die Person, die im Auftrag des Eigentümers (=
Tierschutzverein) für das Tier verantwortlich ist.
Die Hunde werden in Deutschland von den Tierschutzvereinen weder verkauft, noch
wir das Eigentum an ihnen übertragen – denn die Schutzverträge sehen lediglich
einen Besitzerwechsel, nicht jedoch einen Eigentumsübertrag vor – so bleibt
jedes Tier, das mittels eines (entsprechenden) Schutzvertrages vermittelt wird,
stets im Eigentum des vermittelnden Tierschutzvereines.
Die Anzahl der Tiere, die pro Person reisen dürfen ist auf 5 begrenzt.
Weitere ist festgelegt, dass „ein Ausweis für sie mitgeführt werden [muss], der
von einem von der zuständigen Behörde dazu ermächtigten Tierarzt ausgestellt ist
und aus dem hervorgeht, dass im
Einklang mit den Empfehlungen des Herstellungslabors eine gültige Tollwutimpfung
des betreffenden Tieres — gegebenenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung gegen
Tollwut — mit einem inaktivierten Impfstoff mit einem Wirkungsgrad von
mindestens einer internationalen Antigeneinheit (WHONorm)
vorgenommen wurde.“
Das heißt übersetzt: das Tier muss ein EU-Heimtierausweis haben, der – wenn das
Tier aus Spanien kommt, von einem spanischen Tierarzt, der die entsprechende
Zulassung für die Ausstellung hat – ausgestellt ist, und eine gültige
Tollwutimpfung (höchstens 1 Jahr alt und bei Erstimpfung mindestens 3 Monate
alt) aufweisen.
Die Reise von Welpen mit Muttertier ist wie folgt geregelt: „[Ein] Tier[..], das
jünger als drei Monate und nicht geimpft ist, sofern für dieses Tier ein Ausweis
mitgeführt wird und es seit seiner Geburt an
dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren,
die einer Infektion ausgesetzt gewesen sein können, in Kontakt gekommen zu sein,
oder wenn es seine
Mutter begleitet, von der es noch abhängig ist.“
Die letzte wichtige Bestimmung ist die Kennzeichnungspflicht mit einem ISO-norm
Microchip (bis 2011 Übergangsweise noch Tätowierung zugelassen).
Diese Regelungen betreffen alle Hunde und Katzen, die von einem EU-Mitgliedstaat
in einen anderen verbracht werden.
(z.B. Spanien - Deutschland
Portugal - Deutschland
Griechenland - Deutschland
Italien - Deutschland)
Es gelten weitere Bestimmungen, für die Einreise nach England, Schweden oder
Finnland, sowie bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern, auf die wir in einem
anderen Kapitel ausführlich eingehen werden.
Weder die Tierschutzvereine – vorausgesetzt, die Bestimmungen zwecks Impfung /
Pass / Chip werden ordnungsgemäß eingehalten – noch ein Flugpate, und auch nicht
eine adoptionswillige Familie tut irgendetwas Illegales.
Wenn sie von „Beschlagnahmungen“ und „Quarantäne“ hören, dann handelt es sich um
Fälle, in denen sich nicht an die vorgenannten Regeln gehalten wurde, und ganz
und gar nicht um eine normale Einreise eines Tierschutz-Hundes, der „halt
erwischt“ wurde!
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